{"id":3580,"date":"2022-03-28T09:42:59","date_gmt":"2022-03-28T07:42:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/?p=3580"},"modified":"2023-04-29T20:39:44","modified_gmt":"2023-04-29T18:39:44","slug":"auf-dem-weg-zu-einem-oesterreichischen-lieferkettengesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/en\/auf-dem-weg-zu-einem-oesterreichischen-lieferkettengesetz\/","title":{"rendered":"Auf dem Weg zu einem \u00f6sterreichischen Lieferkettengesetz?"},"content":{"rendered":"<p>Es hat auch unter heimischen Unternehmen f\u00fcr Aufsehen gesorgt, als der deutsche Bundestag am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oft einfach \u201eLieferkettengesetz\u201c genannt, beschloss. Durch dieses Gesetz sollen n\u00e4mlich ab 1.1.2023 deutsche Unternehmen mit \u00fcber 3.000 bzw. ab 1.1.2024 ab 1.000 ArbeitnehmerInnen verpflichtet werden, auf die Einhaltung bestimmter Menschenrechtsstandards bzw. Umweltschutzvorschriften in ihren Lieferketten zu achten. Es muss somit nicht nur darauf geachtet werden, dass diese Standards, wozu im \u00dcbrigen auch die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts z\u00e4hlt, im eigenen Unternehmen eingehalten werden, sondern auch bei den Zulieferern.<\/p>\n<p>Einige haben bereits geahnt, dass durch das deutsche Lieferkettengesetz auch \u00f6sterreichische Unternehmen in die Pflicht genommen werden k\u00f6nnten, und zwar wenn deutsche Unternehmen versuchen, ihre Verpflichtungen auf die unmittelbaren (\u00f6sterreichischen) Zulieferer zu \u00fcbertragen, die dann wiederum auf deren Zulieferer achten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Doch nun folgte Ende Februar ein Vorsto\u00df der EU-Kommission: es wurde ein Entwurf einer Richtlinie \u00fcber Nachhaltigkeit ver\u00f6ffentlicht, die sehr an das deutsche Lieferkettengesetz erinnert und daher in der Folge kurz \u201eLieferkettenrichtlinie\u201c genannt werden soll.<\/p>\n<p><strong>Der Entwurf einer Lieferkettenrichtlinie<\/strong><\/p>\n<p>Im Kern geht es bei diesem Entwurf darum, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, nationale Regelungen zu erlassen, die gewisse Sorgfaltspflichten f\u00fcr Unternehmen bez\u00fcglich ihrer Lieferketten enthalten. So sollen die betroffenen Unternehmen etwa eine Lieferketten-Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmenspolitik einf\u00fchren, die (tats\u00e4chlichen und potenziellen) nachteiligen Auswirkungen der Aktivit\u00e4ten des Unternehmens auf Menschenrechte und Umwelt beenden bzw. minimieren und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichtpolitik bzw. -ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Kurzum: es kommt einiges auf die betroffenen Unternehmen zu. Und das k\u00f6nnten gar nicht so wenige sein \u2013 der Anwendungsbereich soll n\u00e4mlich deutlich gr\u00f6\u00dfer werden als jener des deutschen Lieferkettengesetzes. So sollen nach dem Entwurf der EU-Kommission bereits Unternehmen ab 500 ArbeitnehmerInnen und einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 150 Mio. bzw. Unternehmen in \u201eRisikobranchen\u201c ab 250 ArbeitnehmerInnen und einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 40 Mio. betroffen sein.<\/p>\n<p>Es wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis aus diesem Entwurf eine EU-Richtlinie wird und bis diese Richtlinie dann in \u00f6sterreichisches Recht umgesetzt ist \u2013 man denke hier etwa nur an die noch immer schleppende Umsetzung der Whistleblower Richtlinie. Doch eines ist klar: der Grundstein f\u00fcr ein \u00f6sterreichisches Lieferkettengesetz wurde bereits gelegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es hat auch unter heimischen Unternehmen f\u00fcr Aufsehen gesorgt, als der deutsche Bundestag am 11. 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Durch dieses Gesetz sollen n\u00e4mlich ab 1.1.2023 deutsche Unternehmen mit \u00fcber 3.000 bzw. ab 1.1.2024 ab 1.000 ArbeitnehmerInnen verpflichtet werden, auf die Einhaltung bestimmter Menschenrechtsstandards bzw. Umweltschutzvorschriften in ihren Lieferketten zu achten. Es muss somit nicht nur darauf geachtet werden, dass diese Standards, wozu im \u00dcbrigen auch die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts z\u00e4hlt, im eigenen Unternehmen eingehalten werden, sondern auch bei den Zulieferern. Einige haben bereits geahnt, dass durch das deutsche Lieferkettengesetz auch \u00f6sterreichische Unternehmen in die Pflicht genommen werden k\u00f6nnten, und zwar wenn deutsche Unternehmen versuchen, ihre Verpflichtungen auf die unmittelbaren (\u00f6sterreichischen) Zulieferer zu \u00fcbertragen, die dann wiederum auf deren Zulieferer achten m\u00fcssen. Doch nun folgte Ende Februar ein Vorsto\u00df der EU-Kommission: es wurde ein Entwurf einer Richtlinie \u00fcber Nachhaltigkeit ver\u00f6ffentlicht, die sehr an das deutsche Lieferkettengesetz erinnert und daher in der Folge kurz \u201eLieferkettenrichtlinie\u201c genannt werden soll.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.weisenheimer.law\/en\/auf-dem-weg-zu-einem-oesterreichischen-lieferkettengesetz\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Auf dem Weg zu einem \u00f6sterreichischen Lieferkettengesetz? - Weisenheimer\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Es hat f\u00fcr einiges Aufsehen auch unter heimischen Unternehmen gesorgt, als der deutsche Bundestag am 11. 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