{"id":3854,"date":"2022-03-08T08:51:46","date_gmt":"2022-03-08T07:51:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/?p=3854"},"modified":"2023-04-29T20:40:32","modified_gmt":"2023-04-29T18:40:32","slug":"recht-praktisch-schaffung-von-meldekanaelen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/en\/recht-praktisch-schaffung-von-meldekanaelen\/","title":{"rendered":"Recht praktisch: Schaffung von Meldekan\u00e4len"},"content":{"rendered":"
Mit 17. Dezember 2021 ist die Pflicht zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU abgelaufen. Aber was genau bedeutet das nun f\u00fcr Unternehmen? F\u00fcr am meisten Aufsehen hat wohl die in der Richtlinie enthaltene Bestimmung gesorgt, wonach juristische Personen mit zumindest 50 Mitarbeiter*innen interne Meldekan\u00e4le f\u00fcr Hinweisgebende einrichten m\u00fcssen. Viele Unternehmen werden sich daher in voraussichtlich nicht allzu ferner Zukunft die Frage stellen m\u00fcssen, wie sie dieser Verpflichtung am besten nachkommen.<\/p>\n
Gl\u00fccklicherweise finden sich auf dem Markt bereits einige durchaus durchdachte L\u00f6sungen. Neben diesen internen Meldekan\u00e4len sollen noch sogenannte externe Meldekan\u00e4le bei Beh\u00f6rden eingerichtet werden, um den Whistleblowern weitere M\u00f6glichkeiten zur Meldung zu geben.<\/p>\n
Die Erfahrung zeigt, dass der \u00f6sterreichische Gesetzgeber Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist oft recht \u00fcberhastet umsetzt und den Adressaten der neuen Bestimmungen damit wenig Zeit zum Reagieren gibt. Da gerade die Schaffung interner Meldekan\u00e4le oft nur schwierig \u00fcber Nacht umzusetzen ist, sollten Unternehmen am besten bereits jetzt aktiv werden. Au\u00dferdem kann es auch f\u00fcr den Ruf eines Unternehmens und die Stimmung innerhalb der Belegschaft durchaus von Vorteil sein, wenn demonstrativ eine offene Kommunikationskultur gelebt wird, auch ohne eine diesbez\u00fcgliche gesetzliche Verpflichtung.<\/p>\n