{"id":3905,"date":"2022-12-14T08:03:20","date_gmt":"2022-12-14T07:03:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/?p=3905"},"modified":"2023-04-29T20:32:54","modified_gmt":"2023-04-29T18:32:54","slug":"recht-praktisch-cool-place-to-work","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/en\/recht-praktisch-cool-place-to-work\/","title":{"rendered":"Recht praktisch: Cool Place to Work"},"content":{"rendered":"
Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz<\/p>\n
Als Reaktion auf die drohende Energiekrise ruft unsere Regierung bereits seit einiger Zeit dazu auf, Energie zu sparen. Werden wir uns also daran gew\u00f6hnen m\u00fcssen, mit Jacke und Schal an unseren Schreibtischen zu sitzen? Zumindest nach derzeitiger Rechtslage d\u00fcrfte das wohl nicht der Fall sein.<\/p>\n
Die Arbeitsst\u00e4ttenverordnung legt fest, dass die Raumtemperatur bei T\u00e4tigkeiten mit geringer k\u00f6rperlicher Belastung zwischen 19 und 25 Grad und bei normaler k\u00f6rperlicher Belastung zwischen 18 und 24 Grad zu betragen hat. In Deutschland wurden die bestehenden Mindesttemperaturen (wie etwa 20 Grad f\u00fcr k\u00f6rperlich leichte und \u00fcberwiegend sitzende T\u00e4tigkeit) als Reaktion auf die derzeitige Situation bereits zeitlich begrenzt gesenkt (und zwar auf 19 Grad, womit sie der \u00f6sterreichischen Grenze entsprechen). Es bleibt abzuwarten, ob es noch zu weiteren Senkungen kommen wird bzw. ob in \u00d6sterreich ebenfalls Unterschreitungen der bestehenden Mindesttemperaturen erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n
Von den steigenden Energiekosten sind freilich nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer:innen betroffen. Dies insbesondere dann, wenn sie ihre Arbeit von zu Hause aus erbringen. W\u00e4hrend Homeoffice zweifelsfrei einige Vorteile bietet und in den letzten Jahren pandemiebedingt einen regelrechten H\u00f6henflug erlebt hat, f\u00fchrt das Arbeiten von zu Hause aus auch zu zus\u00e4tzlichen (insbesondere Heiz-)Kosten f\u00fcr die Mitarbeiter:innen. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Arbeitgeber digitale Arbeitsmittel bereitzustellen oder die angemessenen und erforderlichen Kosten hierf\u00fcr zu tragen haben, gestiegene Heizkosten sind hiervon allerdings nicht umfasst. Dieser Umstand k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass einige Mitarbeiter:innen nun wieder vermehrt im B\u00fcro arbeiten m\u00f6chten. Dies wird allerdings nicht immer so einfach m\u00f6glich sein, da das Arbeiten von zu Hause aus auf einer Vereinbarung zu beruhen hat – von der somit nicht so einfach einseitig abgewichen werden kann.<\/p>\n
Eine spannende Frage der n\u00e4chsten Monate wird somit sein, ob bzw. unter welchen Umst\u00e4nden Arbeitnehmer:innen dazu berechtigt sein k\u00f6nnten, Homeofficevereinbarungen aufgrund von gestiegenen Energiekosten einseitig zu beenden.<\/p>\n