{"id":3909,"date":"2023-02-16T08:09:46","date_gmt":"2023-02-16T07:09:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/?p=3909"},"modified":"2023-04-29T20:18:17","modified_gmt":"2023-04-29T18:18:17","slug":"recht-praktisch-ruecktrittsrecht-beim-onlinekauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.weisenheimer.law\/en\/recht-praktisch-ruecktrittsrecht-beim-onlinekauf\/","title":{"rendered":"Recht praktisch: R\u00fccktrittsrecht beim Onlinekauf"},"content":{"rendered":"
Seit langem sind Onlineeink\u00e4ufe f\u00fcr viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Gelegentlich kann es vorkommen, dass man einen bereits get\u00e4tigten Kauf gerne r\u00fcckg\u00e4ngig machen w\u00fcrde. Doch wie sieht es mit dem R\u00fccktrittsrecht bei Onlinek\u00e4ufen aus?<\/p>\n
Nach dem EU-Fern-und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG) steht jeder Person, die eine Ware im Internet bestellt, ein R\u00fccktrittsrecht zu. Die R\u00fccktrittsfrist betr\u00e4gt 14 Tage und beginnt mit dem tats\u00e4chlichen Erhalt der Ware. Sollte das verkaufende Unternehmen bestimmte, im FAGG geregelte Informationspflichten verletzen, also etwa die Kundschaft nicht auf das R\u00fccktrittsrecht hinweisen, verl\u00e4ngert sich die R\u00fccktrittsfrist um zw\u00f6lf Monate. Anders als beim Gew\u00e4hrleistungsrecht ist das R\u00fccktrittsrecht nach dem FAGG an keine Gr\u00fcnde gebunden -die Ware muss also nicht mangelhaft sein.<\/p>\n
F\u00fcr den R\u00fccktritt selbst ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, er kann also etwa per E-Mail, Brief oder \u00fcber ein Formular auf der Website des Unternehmens erkl\u00e4rt werden. Die \u00dcbermittlung eines Musterformulars f\u00fcr die Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts an die Verbraucher:innen ist zwar verpflichtend, diese sind aber nicht verpflichtet, dieses Formular zu verwenden.<\/p>\n
Vom generellen R\u00fccktrittsrecht nach dem FAGG gibt es einige Ausnahmen, insbesondere f\u00fcr schnell verderbliche Waren oder f\u00fcr solche, die extra nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden. Ein ma\u00dfgeschneiderter Anzug kann somit nicht einfach zur\u00fcckgesendet werden, weil der Verbraucher ihn nun doch nicht m\u00f6chte. In F\u00e4llen, in denen der Anzug nicht wie vereinbart angefertigt wurde, also aus rechtlicher Sicht ein Mangel vorliegt, kann das Gew\u00e4hrleistungsrecht Abhilfe schaffen.<\/p>\n
Die Folge des R\u00fccktritts ist die Aufl\u00f6sung des Vertrages, woraufhin Verbraucher:innen die Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen 14 Tagen und auf eigene Kosten an das Unternehmen zur\u00fcckzusenden haben. Das Unternehmen hat seinerseits die Zahlung, die es f\u00fcr die Ware erhalten hat, inklusive der verrechneten Standardlieferkosten, ebenfalls unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen 14 Tagen, zur\u00fcckzuerstatten. Dies hat mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen, das die Verbraucher:innen f\u00fcr die Bezahlung ihres Onlineeinkaufs verwendet haben.<\/p>\n