KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Neue Regeln für E-Scooter in Wien

E-Scooter sind seit längerem Gegenstand hitziger Diskussionen zwischen Befürwortung und Gegnerschaft. Einen drastischen Schritt hat nun Paris gesetzt und sich entschieden, die massenhafte Verleihung von E-Scootern zu verbieten. Auch die Stadt Wien ergreift nun Maßnahmen, um E-Scooter stärker zu regulieren.

Grundsätzlich gelten für E-Scooter bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und einer Leistung von maximal 600 Watt dieselben Regelungen wie für Fahrräder, während stärkere Modelle als Mopeds zu behandeln sind. So ist insbesondere das Fahren auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen verboten -es sei denn, dort darf auch mit dem Rad gefahren werden. Mit den neuen Vorschriften, die seit 19. Mai 2023 gelten, will die Stadt Wien nun vor allem Leih-E-Scooter stärker regulieren. Diese dürfen nun nicht mehr auf Gehsteigen abgestellt werden. Stattdessen sollen nun mehrere Abstellflächen geschaffen werden, um die das Abstellen in einem Umkreis von 100 m verboten ist. Falsch abgestellte Scooter können dem Stadtservice Wien oder über die Sag’s-Wien-App gemeldet werden. Zusätzliche Parksheriffs sollen die Einhaltung überprüfen. Außerdem werden Sperrzonen festgelegt, in denen nicht gefahren werden darf. Hierzu zählen insbesondere Bereiche rund um Krankenhäuser, Marktgebiete oder andere sensible Bereiche, wie etwa stark belebte Fußgängerzonen. In anderen Gebieten ist das Fahren zwar erlaubt, die Geschwindigkeit der Roller wird aber automatisch gedrosselt -zum Beispiel in Begegnungszonen oder Wohnstraßen. Weitere geplante Regelungen verzögern sich aufgrund eines länger als erwartet andauernden Vergabeverfahrens rund um die Leih-E-Scooter. Hierzu gehören vor allem die Verringerung der Anzahl von E-Scootern in bestimmten Bezirken, die Erhöhung der Anzahl in Stadtrand-Gebieten sowie neue technische Anforderungen an die Fahrzeuge wie etwa Blinker und bessere Ständer.

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