KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Rechte bei Bahnreisen

Zug um Zug

Der Sommer hat begonnen und damit auch die Hauptreisezeit. Neben Reisen mit Flugzeug und Auto erfreut sich die Bahn großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund des neuen Klimatickets. Während vielen mittlerweile bekannt ist, dass Fluggästen im Fall von Verspätungen und Annullierungen gewisse Rechte zustehen, ist dieses Thema bei Bahnfahrern noch eher unbekannt. Daher möchte ich Ihnen in meinem heutigen Beitrag einen kurzen Überblick über die Passagierrechte bei Bahnreisen geben und damit vielleicht einen kleinen Beitrag zu Ihrem unbeschwerten Urlaub leisten.

Sofern absehbar ist, dass sich die Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verzögern wird bzw. wenn die gebuchte Bahnverbindung komplett ausfällt, haben Passagiere die Wahl: Entweder sie treten vom Vertrag zurück und erhalten eine Erstattung des Ticketpreises. Sollten in diesem Fall bereits Teile der Strecke zurückgelegt worden sein, besteht weiters ein Anspruch auf Beförderung zum ursprünglichen Abfahrtsbahnhof.

Alternativ können sich Passagiere entscheiden, die Fahrt fortzusetzen oder mit geänderter Streckenführung weiterzureisen. Dies nach Wahl der Passagiere zum nächstmöglichen oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Weiters haben Passagiere -außer bei Wahl einer Ticketkostenerstattung -Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 %des Ticketpreises bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten bzw. von 50 %des Ticketpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten. Diese Entschädigung kann grundsätzlich in Form von Gutscheinen erfolgen, der Passagier kann aber stattdessen auch die Auszahlung der Entschädigung verlangen.

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder einem kompletten Ausfall des Zuges hat das Bahnunternehmen den Passagieren kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Sollte ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten nötig sein, ist den Passagieren weiters eine Hotelunterbringung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Abschließend darf ich Ihnen einen schönen Sommer und eine gute Reise wünschen, idealerweise ohne die Notwendigkeit, von Ihren Rechten als Bahnreisender Gebrauch zu machen!

Zur Ausgabe der KFZwirtschaft geht es hier.