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KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Der Krieg und seine Folgen

Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge

Der Krieg in der Ukraine führt uns vor Augen, dass ein Leben in Frieden leider nicht selbstverständlich ist. Die Folgen bekommt so gut wie jeder von uns, in unterschiedlicher Intensität, zu spüren. So sind heimische Unternehmen von verhängten Sanktionen, Problemen in ihren Lieferketten und arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten betroffen.

Auch im Zusammenhang mit der Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge ist einiges zu beachten. Wie manche vielleicht wissen, gibt es die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie, die Anfang März aktiviert wurde und ukrainischen Flüchtlingen rasch einen Aufenthaltstitel und Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren sollen. Diese Richtlinie wurde in Österreich vor allem durch die Vertriebenen-Verordnung umgesetzt.

Sie gewährt Personen, die ab 24. Februar 2022 kriegsbedingt aus der Ukraine flüchten mussten, und deren Angehörigen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, und zwar zumindest bis 3. März 2023. Dieses Aufenthaltsrecht kommt auch jenen ukrainischen Staatsangehörigen zu, die sich am 24. Februar bereits rechtmäßig in Österreich aufhielten und nun aufgrund des Krieges nicht zurückkehren können. Nach Registrierung bei der Fremdenpolizei wird ein Ausweis für Vertriebene ausgestellt (auch als “blaue Aufenthaltskarte” bekannt).

Doch mit dem Aufenthaltsrecht geht nicht automatisch die Erlaubnis einher, in Österreich einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Hierfür ist die Ausstellung einer gesonderten Beschäftigungsbewilligung durch das AMS erforderlich. Diese kann vom Flüchtling selbst oder von dessen künftigem Arbeitgeber beantragt werden. Eine Beschäftigung ohne diese Bewilligung ist nicht zulässig und kann zu empfindlichen Strafen führen, weshalb Unternehmen hiervon jedenfalls Abstand nehmen sollten.

Insgesamt ist es also recht einfach, mit relativ niedrigen bürokratischen Hürden möglich, ukrainische Flüchtlinge zu beschäftigen und damit zur Verbesserung ihrer Lage beizutragen. Die in Österreich geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften -insbesondere in Hinblick auf Lohnund Sozialdumping -sind selbstverständlich auch bei der Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge zu beachten.

Zur Ausgabe der KFZwirtschaft geht es hier.

Migration

What we do: Migration

Österreich hat seinen Reiz: Berge, Seen, reiches Kulturerbe, Wohlstand, die lebenswertesten Städte der Welt und – ja – Innovation. Und das alles im Herzen Europas.

Dies sind nur einige Gründe, warum viele internationale Konzerne, aber auch kleinere Unternehmen und Privatpersonen hierzulande “Fuß fassen” wollen.

Wir Weisenheimer unterstützen sowohl Business- als auch Privatkunden dabei, dieses Ziel mit einem Minimum an Unannehmlichkeiten und Bürokratie zu erreichen, indem wir maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen der Migration liefern.

Unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Unternehmen in Österreich gründen wollen, ein Jobangebot eines österreichischen Arbeitgebers an Land gezogen haben oder einfach Österreich zu Ihrem neuen Zuhause machen wollen, sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Wir bieten eine volle Palette an Lösungen an, die von der Beantragung eines Aufenthaltstitels und Vertretung vor Verwaltungsbehörden bis hin zu “Package Deals” reichen, womit wir die Verantwortung für Ihre Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, die Gründung Ihres österreichischen Unternehmens sowie die Überprüfung bestehender und zukünftiger Arbeitsverträge übernehmen.

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Arbeitnehmer
  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-Up-Gründer
  • Rot-Weiß-Rot-Karte Plus (inkl. Verlängerungsanträge)
  • Aufenthaltsbewilligung „Student“
  • Aufenthaltsbewilligung „Künstler“
  • Aufenthaltsbewilligung „Forscher“
  • Aufenthaltstitel für Familienangehörige (Familiennachzug)
  • Aufenthaltsbewilligung „ICT“ (Entsendungen von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern)
  • Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ für britische Staatsangehörige (Brexit)
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltstitel für Selbständige
  • Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“
  • Anmeldebescheinigung für EU-, EWR- und Schweizer Bürger
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU-, EWR- und Schweizer Bürger
  • Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbszweck
  • Visa (Visum D, Schengen-Visum)
  • Sozialversicherung (ÖGK)
  • Vertretung vor Verwaltungsbehörden (MA35, AMS)
  • Vertretung vor inländischen Gerichten (Beschwerden gegen Bescheide der MA35 und des AMS)