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Deal News: Innerspace erhält siebenstelliges Investment

Startup entwickelt VR-Simulatoren für die Industrie 4.0 mit Fokus auf die Life-Science-Industrie und holt in der Seed2-Runde aws Gründerfonds an Bord.

Das Tiroler Startup Innerspace erhält in einer zweiten Finanzierungsrunde ein Investment im siebenstelligen Euro-Bereich von seinen beiden Bestandsinvestoren MAD Ventures und dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) sowie einem neuen Partner, dem aws Gründerfonds.

Innerspace entwickelt Virtual-Reality-Simulatoren für kritische Produktionsbereiche in der Life-Science-Industrie, darunter Reinräume. Das Startup wird mit dem Investment seine Marktpräsenz weiter ausbauen und nutzt die Mittel zur Aufstockung seines Vertriebs- und Consulting-Teams. Auch eine Produkt- und Markterweiterung in weitere Bereiche der Pharma- und Chemieindustrie stehen auf dem Plan.

Virtual-Reality-Simulatoren von Innerspace sind bei Big Playern der Pharma-Industrie in Europa, Nordamerika und Japan im Einsatz. Mitarbeiter in Reinräumen trainieren mit Innerspace-Technologie richtiges Verhalten, erkennen Gründe für Fehler, lernen Fehlverhalten zu vermeiden und trainieren „Erfahrung durch Wiederholung“ in einem risikofreien, virtuellen Umfeld.

Das Prinzip des Flugsimulators übersetzt in die Industrie 4.0

Die Simulatoren von Innerspace ermöglichen das Trainieren von kritischen Fähigkeiten mit VR Brillen und sind dementsprechend handlicher als Flugsimulatoren. Dennoch erfüllen sie denselben Zweck: Sie minimieren Risiken durch Reinraum-Kontaminationen und machen Fehler als kritische Ereignisse sichtbar, messbar und reproduzierbar. Durch ihren starken Bezug zur realen Herausforderung sind Trainings mit Virtual-Reality-Simulatoren deutlich effektiver als bestehende Trainings- und Lernmethoden.

“Im Wesentlichen übertragen wir die Erfolgsstory des Flugsimulators auf die Qualifizierung von Produktionspersonal in der Life-Science-Industrie: schneller, besser und gefahrenfrei Erfahrung trainieren“, illustriert Walter Ischia, Geschäftsführer Vertrieb und Finanzen von Innerspace.

„Innerspace liefert eine Komplettlösung bestehend aus Analyse und Consulting durch erfahrene Branchen- und Trainingsexperten, eine modular aufgebaute VR-Simulator-Lösung, die kundenspezifische Anpassungen ermöglicht sowie Roll-out und Implementierungssupport“, ergänzt Alexander Wild, der als Geschäftsführer Produktion und Betrieb verantwortet.

Angepeiltes Wachstum in der Life Science Industrie

„Wir erhalten großes Interesse von Seiten der Industrie für unsere VR-Simulatoren“, berichtet Ischia und ordnet das Potenzial seiner Lösung ein: „Allein in Europa gibt es knapp 100.000 Reinraummitarbeiter, weltweit sind es rund viermal so viele.“

Sebastian Scheler, Co-Founder und Chief Methodologist von Innerspace, ergänzt: „Die Prinzipien hinter unserem Simulator sind nicht nur auf den Reinraum anwendbar. Die Anforderung, richtiges Verhalten in kritischen Produktionsbereichen effektiv, messbar und reproduzierbar zu trainieren, gibt es neben der Pharma- und Chemieindustrie noch in vielen anderen Bereichen mit weit höherer Anzahl als nur in Reinräumen, zum Beispiel in Laboren.“

Erfolg in der Seed-Phase machte Investoren aufmerksam

Innerspace ist es gelungen, auch in der Krise erfolgreich zu wachsen. Damit konnte das Unternehmen nun neben den Bestandsinvestoren, dem deutschen High-Tech Gründerfonds und dem Tiroler Investor MAD Ventures, auch den heimischen aws Gründerfonds an Bord zu holen.

Christoph Haimberger, Geschäftsführer aws Gründerfonds, sagt: „Ich betrachte Virtual Reality als eine große Innovation, die zunehmend Industrien und Dienstleistungen verändert. Dank dem Team von Innerspace können nun Trainings im Bereich Life Science vom Grundsatz neu gedacht werden. Und das ist erst der Anfang für weitere Anwendungen.“

Markus Jandrinitsch, der zuständige Investment Manager beim aws Gründerfonds über Innerspace: „Virtual Reality konnte sich in den vergangenen Jahren von einer bloßen Spielerei für Early Adopter zu etablierten Use Cases in verschiedenen Verticals entwickeln. In einem der spannendsten dieser Use Cases, nämlich dem Training in kritischem Produktionsumfeld, schaffte es Innerspace, in kurzer Zeit eine beeindruckende Traktion aufzubauen, was aus unserer Sicht sowohl auf die hohe Qualität des Produkts als auch des Teams zurückzuführen ist. Wir sind daher überzeugt, dass sie mit dem Investment das enorme Marktpotenzial noch schneller ausnutzen können als bisher und große Chancen für zukünftiges Wachstum gegeben sind.“

Über Innerspace

Innerspace wurde im Jahr 2017 von Sebastian Scheler, Bernhard Fercher und Andreas Berger gegründet. Das Produkt war von Anfang an ein Virtual-Reality-Simulator, analog zum Erfolgsmodell des Flugsimulators. Seit 2018 spezialisiert sich das Unternehmen auf das Training von Mitarbeitern in der Produktion von Life-Science-Unternehmen, wie pharmazeutischen Reinräumen – ein Markt, in dem Innerspace bereits sehr erfolgreich aktiv ist. Innerspace arbeitet für weltweit renommierte Pharmaunternehmen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im österreichischen Innsbruck und beschäftigt aktuell 33 Mitarbeiter. Geschäftsführer sind Walter Ischia und Alexander Wild.

Über aws Gründerfonds

aws Gründerfonds ist eine österreichische Venture Capital-Gesellschaft und verfügt über Beteiligungskapital in Höhe von rd. 70 Millionen Euro. Der Investitionsfokus liegt auf österreichischen Startups mit großem Wachstumspotenzial für Anschub- und Anschlussfinanzierungen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase (Later Seed und Series-A). Co-Investoren aus dem internationalen Netzwerk werden dabei aktiv eingebunden. Der aws Gründerfonds versteht sich als langfristiger, stabiler Partner und bietet unternehmerisches Venture Capital mit aktiver Unterstützung. Bislang wurden gemeinsam mit Co-Investoren mehr als 436 Millionen Euro in 39 Beteiligungen aus den Bereichen Digital, Deep Tech & Industrie sowie Life Science investiert und zahlreiche Exits erfolgreich abgeschlossen.

Über MAD Ventures

MAD ist ein Tiroler Frühphasen-Investor mit einem stark unternehmerischen Ansatz. MAD investiert „Hands, Brains and Money“ in Geschäftskonzepte mit hohem Wachstumspotenzial. Neben dem notwendigen Kapital ist es eine breite Palette an Unterstützungsleistungen, bis hin zur Komplettierung von Gründerteams mit den erfahrenen MAD Angels, die den Gründern zur Verfügung gestellt werden. Das MAD Team besteht aus Serien-Gründern, die sich ausschließlich auf die Unterstützung der Portfolio-Companies konzentrieren.

Über High-Tech Gründerfonds

Der Seedinvestor High-Tech Gründerfonds (HTGF) finanziert Technologie-Start-ups mit Wachstumspotenzial. Mit einem Volumen von rund 900 Mio. Euro verteilt auf drei Fonds sowie einem internationalen Partner-Netzwerk hat der HTGF seit 2005 mehr als 650 Start-ups begleitet. Sein Team aus erfahrenen Investment Managern und Start-up-Experten unterstützt die jungen Unternehmen mit Know-how, Unternehmergeist und Leidenschaft. Der Fokus liegt auf High-Tech Gründungen aus den Bereichen Digital Tech, Industrial-Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzende Geschäftsfelder. Mehr als 3,5 Milliarden Euro Kapital investierten externe Investoren bislang in mehr als 1.800 Folgefinanzierungsrunden in das HTGF-Portfolio. Außerdem hat der Fonds bereits Anteile an mehr als 140 Unternehmen erfolgreich verkauft. Zu den Investoren der Public-Private-Partnership zählen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW Capital, die Fraunhofer-Gesellschaft sowie die Unternehmen ALTANA, BASF, Bayer, Boehringer Ingelheim, B.Braun, Robert Bosch, BÜFA, CEWE, Deutsche Bank, Deutsche Post DHL, Dräger, 1+1 AG, EVONIK, EWE AG, FOND OF, Haniel, Hettich, Knauf, Körber, LANXESS, media + more venture Beteiligungs GmbH & Co. KG, PHOENIX CONTACT, QIAGEN, RWE Generation SE, SAP, Schufa, Schwarz Gruppe, STIHL, Thüga, Vector Informatik, WACKER und Wilh. Werhahn KG.

Zum Artikel: https://aws-gruenderfonds.eyepinnews.com/lMJJ0KmS7gYmTwwL

 

Weisenheimer Partner

Die Weisenheimer Story

Dominik Leiter erzählt die spannende Geschichte aus seiner Perspektive

 

Seine ersten Wurzeln hatte Weisenheimer im Jahr 1996, die wilden Zeiten des Kapitalmarkts in Wien, als ich nach zwei Jahren wilder IPOs mit meinem damaligen Teamleader Kanzlei wechselte. Wir waren nur zwei Konzipienten im Team, ich und eine Konzipientin, die gerade erst ein paar Monate dabei war. Die Übersiedlung war das pure Chaos und ich wusste, das würde nicht lange halten. Daran änderte auch nichts, dass Philipp Kinsky gerade frisch aus Brüssel bei uns ins Team kam. Nach wenigen Wochen wechselte ich mit der Kollegin wieder zurück in die Kanzlei, aus der wir hergekommen waren. 

 

Am letzten Tag, als ich meinen Tisch aufräumte, betrat ein sehr motivierter Konzipient den Raum und erklärte, er würde jetzt hier im Team beginnen. Das war Robert, der in den darauffolgenden Jahren immer wieder in meinem Leben auftauchen sollte. Auch wenn an diesem Tag unser Zusammentreffen nur kurz war und mit einem „Dann noch viel Spaß“ von meiner Seite endete.

 

Einen Grundstein legte ein IPO, den wir 2007 gemeinsam durchführten. Vier Tage und drei Nächte, in denen wir durchgehend, ganz ohne Schlaf und fast immer im gleichen Raum arbeiteten, dauerte die Phase vor Einreichung des Prospekts zur Billigung. So etwas würden so manch gute Eheleute nicht durchstehen.

 

In der Zeit danach haben wir uns öfter darüber ausgetauscht, wie eine Kanzlei eigentlich aussehen sollte. Niemand, der allen Mitleid heischend erzählt wieder bis über Mitternacht gearbeitet und um 0700 wieder im Büro gewesen zu sein. Keine umfangreiche Innenpolitik, die einen von der Arbeit abhält. Keine unnötigen Kosten, die die eigene Freiheit einschränken. Klienten, zu denen man nicht nur in einer distanzierten Beziehung steht, sondern mit denen man gerne arbeitet. Arbeit, die Spaß macht, aber dennoch und gerade deshalb mit höchster Qualität gemacht wird. Business Attire nur wenn man will, äußerlich wie innerlich. Eine IT-Landschaft, die einem ermöglicht, wo immer und wann immer zu arbeiten. Und vor allem auch: Professionell, aber kein tierischer Ernst. 

 

Im Frühjahr 2017 wurde es dann konkret. Robert hatte sich von seinem Kanzleipartner getrennt und ich hatte innerlich auch mit der Anwaltei, wie ich sie bis dahin kannte, abgeschlossen. Nach ein paar durchaus freundlichen Gesprächen und Abschiedsfeiern trennte ich mich von meinen bisherigen Partnern.

 

Robert hatte – was sich als sehr verdienstvoll herausstellen sollte – den Wunsch nach einem nicht nur durchschnittlichen Büro. Kein verwinkelter Zugang, keine niedrigen und dunklen Räumlichkeiten, wie wir schon einige gesehen hatten. Wir hatten auch schon ein sehr cooles Loft mit beeindruckender Raumhöhe in Neubau und über 400m Fläche gefunden. Aber dann begeisterte uns das aktuelle Büro in der Walfischgasse.

 

Da wir aber gar nicht planten, unser Leben im Büro zuzubringen und auch nicht beabsichtigten, unangemessen viel Geld dafür auszugeben, entstand die Vorstellung, das Büro in abgetrennten Bereichen auch Freunden und Geschäftspartnern zur Verfügung zu stellen und mit ihnen gemeinsam zu arbeiten. 

 

Ganz von Anfang an dabei war unser IT-Betreuer Hannes Ramser, vormals Leiter der IT einer Großkanzlei und langjähriger Freund, der uns auch bei der Einrichtung unserer IT-Struktur (deren Flexibilität immer noch ein wesentlicher Teil unseres Erfolges ist und die uns ermöglicht hat, im Lockdown ohne jedwede Änderung weiterzuarbeiten) sehr unterstützt hat.

 

Und dabei war auch Stephan Dorfmeister, ein langjähriger Freund, Klient und Mentor, der sich ganz erheblich in die Gestaltung eingebracht und mitgestaltet hat und der auch heute noch auf seinen umfangreichen Segeltörns unter der Weisenheimer-Flagge in See sticht. Und dann gäbe es noch viele weitere zu nennen, die uns bei der Gründung direkt oder indirekt unterstützt haben und uns noch verbunden sind und deren Unternehmen zum Teil bei uns ihren Sitz haben. Markus Pernusch als Managing Partner der L42, Christoph Demuth oder Thorsten Bialas um nur einige zu nennen. 

 

Richtig, fast hätte ich auf unseren Kanzleinamen vergessen. Robert und ich waren uns einig, dass wir nicht einfach unsere Namen als Name der Kanzlei verwenden wollten. Um die Aufnahme weiterer Partner nicht zu erschweren, aber auch deshalb, weil die Namen Leiter und Leuthner immer Verwirrung gestiftet haben (und es heute noch tun). Einmal glaubte ein Mandant nach drei Wochen Zusammenarbeit in einer Transaktion noch immer wir wären ein und dieselbe Person.

 

Also dachten wir über den Namen länger nach. Eines Tages hatte ich beim Laufen einen Einfall. Ich dachte mir, dass wir ja übereinstimmen, sicherlich nie mit „Wir sind eine international renommierte Wirtschaftskanzlei… Blabla…“ werben würden. Selbst wenn wir es sind. Einfach weil wir uns nicht mehr allzu ernst nehmen. Und aus diesem selbstironischen Blick betrachtet dachte ich mir, dass wir eigentlich Klugscheißer sind. Die zu allem noch etwas beizutragen haben. Gut, das war natürlich keine Option für einen Kanzleinamen. Aber als ich dann überlegte, wie das eigentlich auf Englisch heißen würde, kam ich auf die US-amerikanische umgangssprachliche Übersetzung „Weisenheimer“. Klang schon besser.

 

Robert war anfangs noch nicht begeistert. Aber als ich eine passende Karikatur in der Washington Post fand, die den Unterschied zwischen Wise Man, Wise Guy und Wisenheimer plastisch erklärt, war er überzeugt.

Weisenheimer Karikatur

Beim Bildlogo mit dem Hund hat sich Robert dankenswerterweise gegen Marketingprofis durchgesetzt. Und es brauchte mehrere Entwürfe, bis der Weimeraner dann auch richtig weisenheimerisch-verschmitzt lächelte. Dass dann mit Dominik Stibis Hund auch ein echter Weimeraner dazukam, der uns nun als Fotomodel dient, war ein echter Glücksfall. 

 

Zu erwähnen ist natürlich auch die Gründung der Weisenheimer Ventures, die mit der Kanzleigründung einher ging. Die Idee war, Klienten auch durch eine gesellschaftsrechtliche/finanzielle Beteiligung Commitment zu zeigen und Co-Investoren das Leben durch unsere Vorprüfung des Targets zu erleichtern. Nun haben wir schon einige wirklich spannende, erfolgversprechende oder zumindest lehrreiche Investments im Portfolio.

 

Eigentlich hatten wir nicht geplant, gleich Personal anzustellen. Aber dann erzählte ich meiner ehemaligen Assistentin Sabine davon, dass wir gerade neu gegründet haben. Und sie meinte, das träfe sich gut. Sie habe mir ja schon als sie mich damals verlassen hat, gesagt, dass sie sofort wieder bei mir anheuern würde, wenn ich meinen eigenen Laden aufmachen würde. Und außerdem wäre bald der Monatsletzte. Und schwupps hatten wir eine Office Managerin, ohne die Vieles danach nicht so gut gelaufen wäre.

 

Tja, und 2018 kam dann Martina mit ihrem Aviation-Team dazu, die wir über eine gemeinsame Freundin kannten. Von ihrem Lebenslauf war ich genauso beeindruckt wie auch verunsichtert. Nach einem ersten Gespräch in ihrem Stammlokal, im altehrwürdigen Café Landtmann, und einer kurzen Nachdenkphase war aber alles klar. Eine große wechselseitige Due Diligence und einen umfangreichen Businessplan brauchte es nicht. Die Chemie und die gemeinsame Ausrichtung hateinfach gestimmt. Martina ist nicht nur eine beeindruckende Anwältin, sondern mittlerweile auch eine echte Weisenheimerin

 

Denkwürdig für mich war der Tag, als Martina zum ersten Mal mit ihrem Team in unserem Büro ankam. Alle in schicken Kostümen, Seidentüchern und auserlesenem Schuhwerk. Und da stand dann jemand mit T-Shirt, Jeans und Turnschuhen, der den Damen von Martina als einer der neuen Partner vorgestellt wurde. Und dann stellte er sich noch mit Vornamen vor. Was die Jüngste aus Martinas Team dann fragen ließ, ob sie jetzt auch mit Martina per Du seien. Was sie schlecht verweigern konnte (aber meines Wissens bis heute nicht bereut hat). 

 

Kurz danach schloss sich Dominik Stibi als Partner an. Auch einer, der die Großkanzlei genossen hatte, aber dort auch nicht ganz hineingepasst hatte. Also ein idealer Partner.

 

Und so ließe sich Geschichte an Geschichte reihen, wie zum Beispiel der Moment als sich Dominik Weiß als Konzipient anschloss und seither alle Dominiks mit Nummer (der Erste, der Zweite und der Dritte) benannt werden. Und so häufig ist der Name ja auch nicht. 

 

Aber damit jetzt einmal Schluss. Die Weisenheimer Story wird weiter fortgeschrieben. Mal sehen, wo die Reise noch überall hingeht.

 

Weisenheimer Partner

Weisenheimer berät Finnest bei der Digitalisierung von Genussrechten

Weisenheimer berät Finnest bei der Digitalisierung von Genussrechten

Die österreichische Crowdinvesting Plattform Finnest führt mit der Hüffermann Krandienst GmbH erstmals ein öffentliches Angebot von Genussrechten digital über ihre Plattform durch. Damit bietet Finnest Unternehmen die Möglichkeit, über diese Form der Veranlagung Eigenkapital über die Crowd aufzunehmen. Die Substanzgenussrechte gewähren für Anleger einen Anteil am Jahresgewinn und -verlust, ohne gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte. Robert Leuthner von Weisenheimer Legal hat Finnest bei der Strukturierung dieses Produkts beraten.

Dr. Reinhard Hönig, Leiter des Projekts bei Finnest: „Wir haben damit ein Eigenkapitalprodukt für KMUs geschaffen, das den Unternehmen zukünftig auch helfen soll, die Folgen von Corona erfolgreich zu meistern. Die Zusammenarbeit mit Weisenheimer bei der Schaffung dieses Produkts war wieder einmal ausgezeichnet. Wir schätzen vor allem den kreativen Zugang, um innovative Lösungen zu erarbeiten.

Weitere Informationen auf www.finnest.com.

weisenheimer berät Pv-Invest gmbh bei der Emission ihrer zwei 7,5 Mio green bond Unternehmensanleihen

Weisenheimer berät PV-Invest GmbH bei der Emission ihrer zwei EUR 7,5 Mio Green Bond Unternehmensanleihen

 

PV-Invest GmbH begibt zwei EUR 7,5 Mio Green Bond Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von 55 Monaten und 10 Jahren. Weisenheimer Partner Robert Leuthner hat die Emittentin bei der Vorbereitung der Transaktion und bei der Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die luxemburgische CSSF betreut. Das öffentliche Angebot erfolgt in Luxemburg, Österreich, Deutschland und Finnland.

Richard Petz, Leiter Marketing & Investor Relations PV-Invest meint:

„Unsere Zusammenarbeit mit Mag. Leuthner und Weisenheimer Legal begann vor einigen Jahren mit unserer ersten Unternehmensanleihe. Heute, fünf Emissionen später, besteht für uns kein Zweifel, mit welchem Partner wir die nächsten Projekte in Angriff nehmen wollen. Man sagt nicht ohne Grund “Never change a winnig Team” und das haben wir auch nicht vor.“

PV-Invest ist im Sektor der erneuerbaren Energie tätig und produziert mit ihren Tochtergesellschaften Strom aus Photovoltaik- und Kleinwasserkraftwerken. Derzeit hat das Unternehmen Bestandsobjekte mit über 38 MW im Betrieb sowie weitere 5 MW in Bau und Entwicklung. Darüber hinaus plant und errichtet das Unternehmen international PV-Kraftwerksprojekte als EPC-Partner (Engineering, Procurement, Construction) für Investoren. Im rfu Nachhaltigkeitsrating erhielt die PV-Invest den Status „qualified“ mit einem überdurchschnittlichen Rating (Ratingergebnis: ab).

 

Vorsicht bei der Aufnahme von Bezugrechtsklauseln in gmbh Gesellschaftsverträge

Vorsicht bei der Aufnahme von Bezugsrechtsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträge

 

Bezugsrechtsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen

Oftmals verlangen vor allem internationale Investoren bei ihrer Beteiligung die ausdrückliche Aufnahme eines Bezugsrechts und allenfalls eines Überbezugsrechts in den Gesellschaftsvertrag; dies häufig in Unkenntnis des Umstandes, dass bereits das österr. GmbH-Gesetz ein solches Bezugsrecht gesetzlich vorsieht. Die Aufnahme von Bezugsrechtsklauseln in Gesellschaftsverträge ist allerdings nicht ungefährlich und kann zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Grundsätzlich sieht der OGH das gesetzliche Bezugsrecht nicht als Sonderrecht im Sinne des § 50 Abs 4 GmbHG, für dessen Verkürzung die ausdrückliche Zustimmung der verkürzten Gesellschafter erforderlich wäre (s OGH 7 Ob 507/81). Es kann also gem. § 52 GmbHG mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden.

Anders verhält sich die Situation allerdings, wenn einzelnen oder allen Gesellschaftern das Bezugsrecht ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag eingeräumt wird. In diesem Fall kann, abhängig von der Formulierung, das Bezugsrecht zu einem gesellschaftsvertraglich eingeräumten Sonderrecht iSd § 50 Abs 4 GmbHG werden. Ein Ausschluss des Bezugsrechts bedürfte in diesem Fall der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter, deren Bezugsrecht ausgeschlossen wird (vgl. Billek/Ettmayer/Ratka/Jost in Straube/Ratka/Rauter, WK GmbHG § 52 Rz 50). In der Praxis könnte damit jeder Gesellschafter eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss zur Hereinnahme neuer Investoren verhindern. Als Alternative bietet sich die Aufnahme der entsprechenden Bestimmungen in eine Gesellschaftervereinbarung an. In diesem Fall ist aber auch die Lehre vom omnilateralen Syndikatsvertrag zu beachten (vgl. dazu ua Mathias Walch, Verstoß gegen einen omnilateralen Syndikatsvertrag als Anfechtungsgrund eines Gesellschafterbeschlusses, GES 2015/4, 160, 166), da bei Start-ups und Wachstumsunternehmen regelmäßig alle Gesellschafter auch Parteien des Syndikatsvertrags sind.