KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Winterreifen sind Pflicht

Die Tage werden kürzer, die ersten Blätter verfärben sich, und der 1. November rückt immer näher -Zeit, die neue Winterreifensaison einzuläuten! Im Fokus der kühleren Jahreszeit steht die Sicherheit auf Österreichs Straßen. Doch was ist zu beachten, wenn wir unsere Winterreifen aus der Sommerpause holen?

Die im Kraftfahrzeuggesetz festgelegte Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April. Mopedautos, Pkw und Lkw unter 3,5 Tonnen sind verpflichtet, bei Schnee, Matsch oder Eis mit entsprechenden Winterreifen ausgestattet zu sein. Darüber hinaus sind bei ununterbrochener Schnee-und Eisfahrbahn Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern anzubringen. Der Gesetzgeber sieht hier keine allgemeine Pflicht vor, entscheidend sind die Fahrbahnverhältnisse. Anders bei Omnibussen und Lkw über 3,5 Tonnen, diese müssen während des gesamten Zeitraums, unabhängig von der Wetterlage, Winterreifen an zumindest einer Antriebsachse montiert haben. Zusätzlich ist mindestens ein Paar Schneeketten mitzuführen. Ausgenommen von der Pflicht sind Mopeds, Mofas, Motorräder und Anhänger.

Auch an die Winterreifen selbst werden bestimmte Anforderungen gestellt. Für Pkw und Lkw unter 3,5 Tonnen ist eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialreifen und 5 Millimetern bei Diagonalreifen vorgesehen. Hingegen sind für Lkw über 3,5 Tonnen 5 Millimeter bei Radialreifen und 6 Millimeter bei Diagonalreifen festgelegt. Des Weiteren müssen Winterreifen mit speziellen Symbolen gekennzeichnet sein. Dies kann entweder ein Matsch und Schnee-Symbol, kurz M+S, oder eine Schneeflocke sein. Ganzjahresreifen sind daher nur wintertauglich, wenn sie über ein derartiges Symbol verfügen.

Wird ein Fahrzeug im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei winterlichen Straßenbedingungen ohne die erforderliche Ausrüstung angetroffen, kann dies zu empfindlichen Geldstrafen von bis zu 5000 Euro, oder im Falle einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auch zur Untersagung der Weiterfahrt führen.

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