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KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Im Zeichen der E-Mobilität

Der September steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der E-Mobilität. Von 13. bis 17. September verwandelt sich der Wiener Rathausplatz zum zweiten Mal in eine Bühne für das größte E-Mobilitäts-Event Österreichs – die „Wiener Elektro Tage“. Im Mittelpunkt: Die Batterie als Energiequelle für eine grüne und klimaneutrale Zukunft.

Viele Käufer: innen und Nutzer: innen von E-Kraftfahrzeugen interessiert, was mit Altbatterien geschieht und wie sich die in Batterien enthaltenen kritischen Rohstoffe auf uns auswirken. Genau mit diesen Fragen zur Kehrseite der Medaille setzt sich die neue ,,EU-BattVO“ auseinander. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenpaket, das den gesamten Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung bis zum Recycling abdeckt -mit dem klar umrissenen Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die negativen Auswirkungen auf unser Ökosystem und unsere Gesundheit zu minimieren.

Um diesen zentralen Anforderungen des Klimaschutzes nachzukommen, sieht die Verordnung Nachhaltigkeits-und Sicherheitskriterien für Batterien vor. So ist beispielsweise ein Mindestmaß an recyceltem Material in neuen Batterien festgelegt und bestimmte Stoffe sind bei der Herstellung verboten. Darüber hinaus sollen zukünftig Elektrofahrzeugbatterien, Batterien von E-Bikes und E-Scootern und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh Angaben zum CO2-Fußabdruck enthalten. Die konkrete Methode und die Form der Erklärung werden allerdings noch ausgearbeitet. Ab 2027 soll außerdem ein sogenannter ,,Batteriepass“, sprich ein digitaler Pass, verpflichtend für die genannten Batteriearten eingeführt werden. Mittels QR-Codes, der an der Batterie angebracht ist, kann dann der Käufer spezifische Informationen über das Modell abrufen. Weiters wird das Sammeln und das Recycling von Altbatterien strenger reguliert. Dazu werden bestimmte Sammelziele und Anforderungen an die stoffliche Verwertung definiert, mit dem Gedanken, die Bewirtschaftung von Altbatterien positiv beeinflussen zu können.

Zur Ausgabe der KFZwirtschaft geht es hier.

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Recht praktisch: Die Vorteile von E-Autos

Die Vorteile von Elektroautos liegen auf der Hand. Zumindest aus rechtlicher Sicht. Während Diskussionen über die Umweltfreundlichkeit oft emotional geführt werden, sind E-Autos ein fester Bestandteil der meisten Maßnahmenkataloge zur Bekämpfung des Klimawandels. Dementsprechend wurden unterschiedliche Anreize geschaffen, um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, von einem Fahrzeug mit Verbrennungs- auf eines mit Elektromotor umzusteigen. In meinem heutigen Beitrag sollen einige Vorteile, die ein E-Auto mit sich bringt, dargestellt werden.

Zunächst zu den steuerlichen Vorteilen. Als Käufer eines Stromers spart man sich die (zuletzt erhöhte) NoVA sowie die motorbezogene Versicherungssteuer. Zudem bestehen Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer: Das für betrieblich verwendete Pkw bestehende Vorsteuerabzugsverbot gilt nämlich nicht für E-Autos. Und noch ein Hinweis speziell für privat genutzte Firmenwägen: Während der Kfz-Sachbezug normalerweise die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten erhöht (und damit zu höheren Steuerzahlungen führt), sind privat genutzte Elektroautos hiervon ausgenommen.

Auch bei den nächsten Vorteilen geht es um finanzielle Anreize. Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des Umweltministeriums wird der Privatkauf eines E-Autos mit insgesamt 5.000 Euro gefördert (Modelle mit einem Brutto-Listenpreis von mehr als 60.000 Euro sind hiervon allerdings ausgeschlossen). Die Installation privater Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel zusätzlich unterstützt. Auch Unternehmen werden gefördert, etwa bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit 4.000 Euro und bei der Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen mit bis zu 30.000 Euro pro Ladestation.

Einige Städte wie Graz, Klagenfurt oder Eisenstadt haben sich dafür entschieden, für E-Autos keine Parkgebühr einzuheben. Wien ist allerdings nicht mitgezogen.

Zu guter Letzt noch ein Vorteil beim Fahren selbst: Für Autos mit grünem Kennzeichen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) nicht. Sie dürfen also auf den betroffenen Streckenabschnitten statt 100 bzw. 80 km/h weiterhin 130 km/h fahren.